Unfallflucht, (k)ein Bagatelldelikt!?

Etwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln vorsätzlich, strafrechtliche Konsequenzen drohen dennoch!

Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Bei geringen oder nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen. Die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls obliegt ausnahmslos dem Verursacher. Es ist nicht ausreichend, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen.

Auch, wer sich nur kurzfristig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. Ein gemeldeter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine Verwarnung oder Bußgeld. Fahrerflucht ist eine Straftat nach §142 StGB und wird entsprechend geahndet. Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Fahrerlaubnisentzug und je nach Schwere der Tat bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Ebenso kann die jeweilige Versicherung bis zu 5000 Euro Regressforderungen stellen.

Fazit: Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertigt, liegt nicht im Ermessen des Verursachers.

Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit vor Ort warten. Als angemessen gelten 30 bis 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter nicht auf, führt der anschließende Gang ohne Umwege zur Polizeidienststelle!

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