Es herrscht oft eine gewisse Verwirrung darüber, ob und wann eine MPU-Anordnung verjährt. Grundsätzlich muss man zunächst zwischen dem Begriff der Verjährung in Bezug auf die Straftat selbst und der Verpflichtung zur Durchführung einer MPU unterscheiden.
Verjährung der Straftat
Verkehrsdelikte unterliegen prinzipiell der Verjährung. Das bedeutet, dass nach einer bestimmten Zeit, abhängig von der Schwere des Delikts, diese nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können. Ordnungswidrigkeiten verjähren etwa nach zwei Jahren, schwere Verkehrsstraftaten können erst nach bis zu zehn Jahre verjähren.
Verjährung der MPU-Anordnung
Hier wird es etwas komplizierter. Zwar gibt es eine Frist in der Regel von zehn/ fünfzehn Jahren, nach der eine MPU-Anordnung in bestimmten Fällen „verfällt“, aber dies ist keineswegs eine Garantie. Es hängt stark von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Zum Beispiel, ob es wiederholte Verstöße gab, welche Art von Verstoß vorlag, ob eine Rehabilitation erfolgte usw.
Daher ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man einfach warten kann, bis die MPU-Anordnung verjährt. Oftmals bleibt die Anordnung bestehen und man muss sich der MPU unterziehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten.
Deswegen sollten sie sich auch nicht scheuen, ihr Führerscheinakt beizeiten anzufordern und unter Umständen hier bereits eine Löschung zu beantragen.
Gerne informieren wir Sie in einem Telefonat oder während der MPU-Vorbereitung hierzu.