Viele Menschen hoffen, die MPU würde sich nach einigen Jahren „von selbst erledigen“. Doch Vorsicht: Die Annahme, dass eine MPU-Anordnung einfach verjährt, ist ein gefährlicher Irrtum – mit weitreichenden Folgen für Ihren Führerschein.
In diesem Beitrag erfahren Sie kurz und verständlich, wie die rechtliche Lage wirklich ist, wann eine Löschung aus der Führerscheindatei möglich ist – und warum Abwarten selten zur Lösung führt.
MPU und Verjährung – was ist wirklich gemeint?
Bei der Frage nach der MPU-Verjährung muss man genau unterscheiden:
- Verjährung der Straftat: Je nach Delikt (z. B. Trunkenheit, Drogen, Fahrerflucht) gelten unterschiedliche Fristen. Ordnungswidrigkeiten verjähren meist nach 2 Jahren, bei schwereren Verstößen kann die Frist bis zu 10 Jahre betragen.
- Verfall der MPU-Anordnung: Wer glaubt, die Pflicht zur MPU entfalle nach Ablauf der Strafverfolgungsfrist, irrt. Die MPU-Anordnung bleibt in vielen Fällen bestehen – auch nach 15 Jahren. Ohne erfolgreichen MPU-Nachweis gibt es keinen neuen Führerschein.
Führerscheinsperre „aussitzen“? Warum das selten funktioniert
Viele hoffen, dass sich durch Zeit alles von allein regelt. Tatsächlich bleibt die Fahrerlaubnisakte in der Regel bestehen – insbesondere, wenn:
- Wiederholte Verkehrsverstöße vorliegen
- keine Einsicht oder Veränderung erkennbar ist
- keine offizielle Löschung beantragt wurde
Nur wer aktiv wird, hat Aussicht auf Löschung oder eine neue Fahrerlaubnis.
Was kann ich tun?
✅ Akteneinsicht beantragen: Lassen Sie prüfen, was aktuell gespeichert ist
✅ Löschung der Einträge beantragen (nach Fristablauf möglich)
✅ Professionelle Beratung einholen, um Fehler zu vermeiden
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