MPU bei medizinischem Cannabis/THC

MPU bei medizinischem Cannabis/THC

Wenn sie medizinisches Cannabis einnehmen und sie die MPU Aufforderung erhalten haben, ist es für sie wichtig, sich mit der MPU-Fragestellung auseinander zu setzen.

Wichtig zu wissen ist es jetzt erst mal, zu welcher Fallgruppe sie gehören!

Patienten mit Sucht- oder Missbrauchsvorgeschichte unterscheiden sich von den Patienten, die aus rein medizinischen Gründen erstmalig Cannabis in einem Therapiekontext erhalten, da die Wirkung des Mittels von der Konsummotivation und der Wirkungserwartung abhängt. Dabei sind drei Fallgruppen zu unterscheiden:

  1. Patienten, bei denen der Arzt die Indikation stellt und Cannabis als Medikament verschreibt.
  2. Patienten, die in der Krankheitsvorgeschichte Erfahrungen mit Cannabis-Eigentherapie gemacht haben und nun auf eine Verschreibung durch den Arzt wechseln.
  3. Konsumenten, die eine Missbrauchsborgeschichte und/oder eine drogenbezogene Delinquenz aufweisen und die eine Cannabisverschreibung aus medizinischen Gründen anstreben, um missbräuchlichen Konsum zu legalisieren.


 Im Anschluss daran wird die Frage nach der Fahrsicherheit und der Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers auftauchen!


Fragen zu folgenden Bereichen werden gestellt:

  1. Motiv der Einnahme/des Konsums und der Wirkstofferwartung
  2. Der allgemeinen psychophysischen Leistungsfähigkeit
  3. Der speziellen Wirkung vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Grunderkrankung
  4. Der Toleranz und Gewöhnung
  5. Der Anpassungsbereitschaft der Person und der Bereitschaft zu risikovermeidendem Verhalten und/oder
  6. Der Wahrnehmung und Beurteilung riskanter Verkehrssituationen.


Bei Begutachtung wird, sofern sich keine weiteren Bedenken aus der Vorgeschichte ableiten lassen, zunächst von der Annahme einer medizinisch indizierten und vom Patienten sorgfältig und verantwortlich durchgeführten Cannabistherapie ausgegangen.

Bei Zweifeln sind Diagnose und Therapie durch ein ärztliches Gutachten zu hinterfragen. Bedenken tauchen besonders dann auf, wenn Hinweise vorliegen zu Dauer des Konsums, weiter Erkrankungen vorliegen oder Verkehrsauffälligkeiten vorliegen.



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